Hier finden Sie alle Information zu der am 17. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Mit der Verabschiedung der Verordnung werden E-Scooter in einer einzigen Klasse bis 20 km/h freigegeben. Sie dürfen nicht auf Gehwegen fahren und sind mit Fahrrädern gleichgestellt. Ab 14 Jahren und ohne Führerschein dürfen die E-Scooter genutzt werden. Das Gesetz für die Elektrokleinstfahrzeuge wird noch im Juni 2019 kommen. Alle Artikel und Informationen um die Gesetzeslage und die Zulassung von E-Scootern finden Sie hier:
E-Scooter ab 15. Juni im Straßenverkehr erlaubt
Wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt, wird die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) ab dem 15. Juni 2019 Inkrafttreten und entsprechend im ...
Bundesrat stimmt für Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung
Am 17.05.2019 entschied der Bundesrat für die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) mit einigen Änderungen und ebnet den Weg für die E-Scooter im deutschen Straßenverkehr.
Aktuelle Gesetzeslage E-Scooter *UPDATE*
Am kommenden Freitag (17.05.2019) wird im Tagesordnungspunkt 35 die aktuelle Fassung der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) abgestimmt.