Zulassung

Hier finden Sie alle Information zu der am 17. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV). Mit der Verabschiedung der Verordnung werden E-Scooter in einer einzigen Klasse bis 20 km/h freigegeben. Sie dürfen nicht auf Gehwegen fahren und sind mit Fahrrädern gleichgestellt. Ab 14 Jahren und ohne Führerschein dürfen die E-Scooter genutzt werden. Das Gesetz für die Elektrokleinstfahrzeuge wird noch im Juni 2019 kommen. Alle Artikel und Informationen um die Gesetzeslage und die Zulassung von E-Scootern finden Sie hier:

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