E-Scooter ab 15. Juni im Straßenverkehr erlaubt

Wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt, wird die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) ab dem 15. Juni 2019 Inkrafttreten und entsprechend im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger veröffentlicht.

In der Pressemeldung wird auch noch einmal zusammengefasst, dass die eKFV für folgende Fahrzeuge gilt:

  • Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange
  • Mit mindestens sechs und maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1.400 Watt bei selbst balancierenden Fahrzeugen
  • Erfüllung „fahrdynamischer Mindestanforderungen“

Es wird auch noch einmal erwähnt, dass mit dem Inkrafttreten der eKFV auch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) angepasst werden. Somit können Hersteller von E-Scooter ab dem 15.06.2019 eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Fahrzeuge beantragen. Durch die Änderungen in der FeV werden die E-Scooter führerscheinfrei ab 14 Jahren fahrbar.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokraftfahrzeuge wird auch ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer kleb baren Plakette eingeführt. Diese wurde speziell für die Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert.

Das Presseamt weist auch noch daraufhin, dass es für Elektrokleinstfahrzeuge keine Zulassungspflicht gibt.

Somit ist der Fahrplan für die E-Scooter im Straßenverkehr fix und ca. 2 Wochen können wir endlich mit unseren E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gruenes-licht-fuer-e-scooter-1613600

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