E-Scooter seit heute im Straßenverkehr erlaubt

Am 14.06.2019 wurde die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am Samstag, den 15.06.2019 (Heute) tritt diese Verordnung in Kraft. Somit dürfen bereits zugelassene E-Scooter ab heute offiziell am Straßenverkehr teilnehmen, ohne das den Fahrern ein Bußgeld droht.

Anders sieht das für Roller ohne allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Einzelbetriebserlaubnis oder Sondergenehmigung aus. Diese müssen erst auf die Anforderungen der eKFV umgerüstet werden und per Einzelabnahme eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt werden.

Ordnungswidrigkeiten

Auch die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsgesetz werden mit dem heutigen Datum geändert, ab sofort begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn man einen der folgenden Punkte missachtet:

  • Ein nicht zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb setzt
  • Eine ABE oder EBE nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt
  • Ein Elektrokleinstfahrzeug mit nicht korrekter Bremse, Lichtanlage, Hupe/Klingel oder anderen Sicherheitsanforderungen, zulässt oder die Inbetriebnahme anordnet
  • Mit einem Elektrokleinstfahrzeug Personen befördert oder einen Anhänger betreibt
  • Eine nicht in der eKFV zugelassenen Verkehrsfläche mit einem Elektrokleinstfahrzeug befährt (z. B. Fußweg oder nicht freigegebene Fußgängerzone)
  • Eine Richtungsänderung auf einem Elektrokleinstfahrzeug nicht ankündigt
  • Dem schnelleren Radverkehr das Überholen nicht ermöglicht
  • Wer mit seinem Elektrokleinstfahrzeug einen Fußgänger behindert oder gefährdet

Überprüfung der Verordnung

In §15 Satz 4 wird noch darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Überprüfung der eKFV in wissenschaftlicher Begleitung zum 01. September 2023 vornehmen soll. Spätestens dann werden vermutlich weitere Veränderungen an der aktuellen Verordnung vorgenommen werden.

Gute Fahrt

So und nun wünschen wir allen Besitzern eines zugelassenen E-Scooters und allen zukünftigen E-Scooter Besitzern, allzeit Gute Fahrt!

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist hier zu finden: Link

Siehe auch  Metz Moover im Test
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