Beliebtes Verkehrsmittel
E-Scooter erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Die kleinen Elektro-Roller sind wendig, flott und benötigen nur wenig Platz. Manche sind zudem noch zusammenklappbar und somit leicht zu verstauen oder sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Die für kurze bis mittellange Wege in der Stadt völlig ausreichende Geschwindigkeit der smarten Flitzer macht sie zu einem ungleich praktischen Verkehrsmittel.
Seit mehr als vier Jahren ist mit dem E-Scooter-Gesetz das Fahren der kleinen Roller im Straßenverkehr erlaubt. Wer einen E-Scooter fahren will, muss jedoch wissen, das gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor man mit dem kleinen Flitzer im Straßenverkehr unterwegs sein kann. Praktischerweise brauchen E-Scooter keine Zulassung in Deutschland, es muss lediglich eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers vorliegen. Diese liegt dem Scooter in der Regel bei. Bevor es nun mit dem frisch geladenen Roller auf die Straße gehen kann, ist noch ein weiterer Schritt erforderlich.
Versicherungspflicht, oder nicht?
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h und von 20 km/h benötigen ein Versicherungskennzeichen, um im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen. Dieses Kennzeichnen attestiert, dass der Roller haftpflichtversichert ist und somit alle Voraussetzungen für den Einsatz im Straßenverkehr erfüllt. Es besteht also eine Versicherungspflicht für E-Scooter in Deutschland, die KFZ-Haftpflichtversicherung muss demnach zwingend vorhanden sein, um den E-Scooter fahren zu dürfen.
Es gibt lediglich zwei Ausnahmen von dieser Versicherungspflicht: E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h müssen nicht versichert werden. Außerdem besteht generell keine Versicherungspflicht für E-Scooter, wenn diese ausschließlich auf privatem Gelände benutzt werden.
Versichern eines E-Scooters
Da für E-Scooter ein Mindestalter von 14 Jahren gilt, kann die Versicherung auch bereits ab diesem Alter abgeschlossen werden. Der Besitzer ist damit auch der Versicherungsnehmer, selbst wenn er noch nicht volljährig ist. Eine Einwilligung der Eltern reicht hier völlig aus.
Bei Abschluss der Versicherung müssen die Fahrzeugdokumente des E-Scooters vorliegen, welche die Grundlage für den Vertrag und die Beitragshöhe bilden. Der Versicherungsbeitrag wird im Voraus für ein Jahr bezahlt. Anschließend erhält der Versicherungsnehmer das Versicherungskennzeichen in Form eines Aufklebers. Dieser muss hinten auf dem E-Scooter befestigt werden. Damit ist die Versicherungspflicht sichtbar erfüllt, und der E-Scooter darf auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Ein Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Das Kenneichen für jedes Jahr hat eine andere Farbe, sodass sofort ersichtlich ist, ob die Versicherung für das laufende Jahr abgeschlossen wurde. In der Regel sind die Kennzeichen bereits ab Februar im Voraus erhältlich, sodass keine Lücke im Betrieb des Rollers entstehen muss.
Wofür haftet die Versicherung
Die Haftpflichtversicherung trägt Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten. Das bedeutet, dass alle Schäden, die bei einem Unfall an anderen Personen, Eigentum oder Vermögen anderer Unfallbeteiligter entstehen von der Versicherung übernommen werden. Schäden an der eigenen Person oder an eigenem Eigentum fallen nicht unter die Haftpflichtversicherung, müssen also vom Unfallverursacher selbst getragen werden.
Eine Teilkaskoversicherung, die in der Kombination mit der Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, bietet erweiterten Schutz. Die Teilkasko versichert auch gegen Brand und Explosion, ein nicht zu vernachlässigendes Risiko bei einem Fahrzeug mit Akku. Auch gegen Diebstahl ist der E-Scooter damit versichert. Bei Tierverbiss und Kurzschluss an Kabeln ist nicht nur der direkte Schaden, sondern auch Folgeschäden begrenzt mit inbegriffen. So ist insgesamt ein sinnvolles Erweiterungspaket in der Kombination mit der Haftpflichtversicherung verfügbar.
Wie hoch sind die Beiträge
Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung für einen E-Scooter sind recht günstig. Bereits für einen Jahresbeitrag von weniger als 30 Euro kann die Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Natürlich ist ein Abschluss auch online möglich, das Kennzeichen trifft nach erfolgreichem Abschluss kurze Zeit später per Post ein. Die Kombination aus Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung beginnt ab etwa 60 Euro Jahresbeitrag. Die genauen Tarife hängen aber immer auch vom Alter des jüngsten Fahrers und vom Scootermodell ab. Dabei gilt: jüngere Fahrer zahlen einen Aufpreis, da sie im Durchschnitt häufiger Unfälle verursachen.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Bei riskantem Fahrstil, Verstößen wie das Überfahren einer roten Ampel oder Fahren unter Alkohol– oder Drogeneinfluss zahlt die Versicherung gegebenenfalls nicht.