Das E-Scooter Sharing Unternehmen Tier Mobility und die AXA Deutschland starten eine gemeinsame Versicherungskooperation. Demnach haben die beiden Unternehmen ein Versicherungspaket für alle E-Scooter von Tier Mobility in Europa geschnürt, welches weit über die gesetzlichen Vorgaben einiger Länder hinaus geht.
Jeder E-Scooter ist mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro und maximal 15 Millionen Euro pro geschädigter Person, abgesichert.
Was sollte man bei einem Unfall mit einem Leih E-Scooter beachten?
Bei einem Unfall jeglicher Art sollte man generell als Erstes an die Eigensicherung denken. Das bedeutet bei schwereren Unfällen die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern und bei einem leichteren, die Straße umgehend räumen und sich auf den Radweg oder Fußweg begeben.
Daraufhin sollte man die entsprechenden Rettungskräfte informieren und Erste-Hilfe leisten.
Wenn bei dem Unfall mit einem Leih E-Scooter, nur ein „Blechschaden“ entstanden ist, muss man die Polizei informieren, damit dieser Unfall polizeilich dokumentiert wird. Bei der Schadensanzeige des Verleihers sollte man die Tagebuchnummer der Polizei mit angeben können.
Nach der Unfallaufnahme sollte man zügig beim Verleihunternehmen melden. Einige Anbieter wollen dies telefonisch, andere bieten ein entsprechendes Formular auf der Webseite an. Die Kontaktdaten von Tier sind hier zu finden.
Wenn bei dem Unfall eigene Gegenstände zu Schaden gekommen sind, benötigt Tier Mobility, einen vollständigen Bericht zum Unfall, mit den entsprechenden Rechnungen der Gegenstände, der Scooter-ID, Bildern und einer Beschreibung des Vorfalls.
Welche Informationen der Leihanbieter nach einem Unfall benötigt, steht meist im FAQ auf der Unternehmenswebseite.
Fotoquelle: Tier Mobility GmbH