SXT Scooters E-Motorroller »Monster EEC mit Li-ion Akku«
Offroadscooter mit XXL Ballonreifen und 2000W bürstenlosem Motor mit StraßenzulassungEndlich ist es soweit und wir präsentieren den bewährten & extrem geländegängigen SXT Monster EEC in der straßenzugelassenen Version – gültig in der gesamten EU. Somit kann dieses Modell was speziell für die Offroadnutzung konzipiert und hergestellt ist, nun auch im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.Die technischen Komponenten der STVZO zugelassenen Version unterscheiden sich etwas von der nicht straßenzugelassenen Variante. Der SXT Monster EEC besitzt neben einer typengeprüften Lichtanlage zudem auch Blinker vorne wie hinten, einen Halter für das benötigte Versicherungskennzeichen sowie eine Hupe. Zusätzlich um das Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen wurde der Elektroroller ebenfalls an der Vorderachse um ein Lenkradschloss erweitert, welches einfaches wegschieben des Fahrzeuges verhindert.Die maximal zulässige Geschwindigkeit beträgt 45 km/h und ist elektronisch abgeregelt. Der bürstenlose Antriebsmotor ist der bereits bewährte mit 2000 W Max. Motorleistung. Die Bremsanlage musste zulassungs- & richtlinienbedingt auf mechanisch wirkende Scheibenbremsen an beiden Achsen modifiziert werden. Neu ist das große LCD Display am Lenker welches die Geschwindigkeit, Tages- sowie Gesamtkilometer sowie viele weitere Daten mehr, jederzeit gut ablesbar anzeigt.Die unterschiedlichen Akkusysteme sind jederzeit untereinander mit wenigen Handgriffen austausch- und ersetzbar.Der Sitz sowie auch der Lenker sind in der Höhe verstellbar, sodass der Elektroscooter auf nahezu alle Körpergrößen optimal einstellbar ist. Das Trittbrett ist aus echtem Bambusholz hergestellt. ACHTUNG: Scootermodell ist europaweit im Rahmen der STVZO zugelassen. Fahrzeug ist in Deutschland führerscheinpflichtig – ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse A1, AM; ab 18 Jahre mit jedem Führerschein der Klassen 1a, 1, 2, 3, A, B oder C. Bei einem Kauf ausserhalb Deutschlands bitte gem. den in Ihrem Land geltenden Vorschriften hinsichtlich evtl. Führerscheinpflicht informieren.